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Der Versicherungsmakler
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter (auch: "Agentur", "Generalagent", "Vertretung", "Geschäftsstelle", etc.) oder Mehrfachvertreter ("Mehrfachagentur", "Mehrfachgeneralagent", usw.), die allesamt vom Versicherer beauftragt werden und seine Interessen zu vertreten haben, ist ein Makler per Rechtsprechung Bundesgenosse des Kunden, er hat also Ihre Interessen zu verteten.
Ihren Bedarf, den der Versicherungsmakler erhebt und analysiert, wird er typischerweise nicht bei einem einzigen Versicherer decken, sondern bei den Gesellschaften, die für Ihren Fall das vorteilhafteste Produkt bieten. Und er wird die Fäden zusammenhalten, also in Ihrem Auftrag und in Ihrem Sinne mit den einzelnen Häusern korrespondieren.
Das tut er üblicherweise (aber nicht zwangsläufig) auf der Basis eines Maklerauftrages, der ihn bevollmächtigt, in Ihrem Namen mit Versicherern zu verhandeln, unzweckmäßige Versicherungen zu kündigen und gewünschten Versicherungsschutz abzuschließen.

Ein Versicherungsmakler ist für Sie also die richtige Wahl, wenn Sie
1. Ihren "Versicherungskram" möglichst vollständig delegieren möchten
2. einen Experten ggf. per Maklerauftrag bevollmächtigen, für Sie zu handeln
3. keinen Wert darauf legen, alle Policen bei einem einzigen Versicherer zu platzieren sondern
4. Wert auf ein optimales Preis-Leistungsverhältnis legen
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