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Betriebliche Altersversorgung: Pensionskasse, Unterstützungskasse... oder was sonst?
Fünf verschiedene Wege stehen für die betriebliche Altersvorsorge offen.
Das sind in alphabetischer Reihenfolge:

1. Direktversicherung wird die Lebensversicherung genannt, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer sind begünstigt. Sie erhalten die vereinbarten Leistungen im Versorgungsfall direkt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.

2. Direktzusage ist die verpflichtende Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles unmittelbar die vereinbarte Rente zu zahlen. Der Arbeitgeber wird dadurch zu einer Art von Versicherer, ohne durch das Altersvermögensgesetz gebunden zu sein.

3. Pensionsfonds, der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, hat angelsächsische Vorbilder. Er ist deutlich flexibler, was die Anlage der Vorsorgebeiträge anbetrifft, als Lebensversicherer oder Pensionskassen. Seine Renditechancen sind höher.

4. Pensionskassen sind ihrer Natur nach Lebensversicherer, die aber von einem oder mehreren Unternehmen ausschließlich für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten gegründet werden. Ihre Angebote unterscheiden sich in der Regel nicht von Lebensversicherungen.

5. Unterstützungskassen sind wie Pensionskassen oder Pensionsfonds rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen für die Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen. Doch ist die Unterstützungskasse nicht an die Vorschriften des Altersvermögensgesetzes gebunden. Was ihr größere Freiräume verschafft.

Jeder dieser Durchführungswege weist Besonderheiten auf. Welcher Durchführungsweg jeweils der Geeignete ist, lässt sich ohne eingehende Prüfung der tarif-, sowie der arbeits- und steuerrechtlichen Verhältnisse nicht sagen.