| 18.10.2005: Secondhand trotz BGH-Urteil |
| Das Angebot der Versicherungskäufer ist verlockend: Ausstiegsbereiten Kunden zahlen die "Händler" circa 7 - 10 % mehr aus, als ihnen bei einer obligatorischen Stornierung des Vertrages zustehen würde. Was bisher nur in den angelsächsischen Ländern üblich war, wird nun auch in Deutschland immer mehr zum Trend. Experten zufolge werden in Deutschland mehr als 50 % der Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt, jeder Zweite davon wäre für Versicherungsaufkäufer interessant. Der Handel mit "gebrauchten Versicherungen" ist in Deutschland allerdings vom Gesetzgeber beschränkt. Nur fondsungebundene Kapitallebens- und private Rentenversicherungen mit einer Mindest-Restlaufzeit von 15 Jahren dürfen gehandelt werden. Die Vorteile für den Verkäufer liegen auf der Hand. Ausstiegswillige Kunden können bei den Angeboten der Aufkäufer weit höhere Beträge kassieren als bei einem herkömmlichen Ausstieg. Eventuelle Steuernachzahlungen fallen bei einem Verkauf ebenso weg wie Stornogebühren. Zusätzlich besteht für den Verkäufer ein zumindest theoretischer Todesfallschutz, da er weiterhin als versicherte Person gilt. Im Todesfall bekommt der Käufer den gezahlten Kaufpreis zzgl. bis dahin gezahlter Prämien plus einer angemessenen Verzinsung. Der Restbetrag wird an den bislang Begünstigten ausgezahlt. In der Regel wird hier allerdings kein Restbetrag übrig bleiben. Die Vorzüge des Secondhandmarktes bleiben auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH bestehen (vgl. Beitrag vom 13. Oktober 2005. Die Lebensversicherer wurden von den Karlsruher Richtern zwar dazu verurteilt, bei Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen so genannte Mindestrückkaufswerte einzuführen. Die Versicherungsleistung wird dadurch jedoch nur bei einer frühen Kündigung - d.h. in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss - verbessert. Ansonsten ist der Rückkaufswert bei einer Verwertung der Police auf dem Zweitmarkt grundsätzlich höher als bei Auszahlung durch den Lebensversicherer. Ein tatsächlicher Verkauf lohnt sich nach Expertenmeinung aber nur für Versicherte, die schnell an Geld kommen müssen. Zum einen fällt ein nicht unerheblicher Teil der Altersvorsorge weg. Zum anderen werden die üblichen Überschüsse, die nach dem Ende der Laufzeit ausgezahlt werden, von den neuen Besitzern einkassiert. Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH (www.lexisnexis.de) zurück
|
| Maklersuche | |
Bitte geben Sie Ihre PLZ ein. Sie erhalten dann eine Liste der 5 nächstgelegenen Charta-Makler.
|
|

zurück