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12.09.2005: Leasingfahrzeuge: Vollkasko reicht oft nicht aus
Vor allem Selbstständige nutzen oftmals die verschiedenen Leasingangebote der Autohäuser. Heutzutage gehört der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei geleasten Fahrzeugen schon zum Standard. Kommt es aber tatsächlich mal zu einem Unfall oder Diebstahl, ersetzt die Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Zusätzliche Kosten entstehen dann, wenn der Leasingnehmer keine oder nur eine geringen Anzahlung geleistet hat. Im Schadenfall muss der geschädigte Besitzer bei der Leasinggesellschaft einen Ablösewert für das Fahrzeug begleichen. Dieser Betrag liegt aber häufig über der vom Versicherer ausgezahlten Summe, sodass der Leasingnehmer die Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert zu tragen hat. Nicht selten handelt es sich hierbei um mehrere 1.000 EUR.

Eine Lösung des Problems stellt die so genannte GAP-Deckung dar. Experten raten Leasingnehmern zum Abschluss einer solchen Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls springt der Versicherer ein und begleicht die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Ablösewert. Da der Kostenaufschlag für eine GAP-Deckung relativ gering ist, handelt es sich bei der ergänzenden Versicherung um eine lohnenswerte Investition.



Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH (www.lexisnexis.de) zurück